Gesundheitsfrüherkennungsuntersuchung
Ab dem 35. Lebensjahr sind für Frauen und Männer alle 2 Jahre der sogenannte "Gesundheitscheck-up 35" zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie erhöhtem Blutdruck, erhöhten Blutzucker (Diabetes Mellitus) und Cholesterin vorgesehen.
Diese Untersuchung umfasst:
eine ausführliche Befragung (Anamnese) zur Gesundheit sowie von persönlichen, familären oder beruflichen Risikofaktoren
die ärztliche Ganzkörperuntersuchung (u.a. Abhören von Herz und Lunge, Blutdruck messen, Körpergewicht messen, Abtasten des Bauches und der Gefäße)
eine Blutuntersuchung auf Blutzucker und Gesamtcholesterin
eine Urinuntersuchung
eine ärztliche Abschlussberatung der erhobenen Befunde
Bitte beachten Sie:
- Weitere Blutuntersuchungen oder EKG oder sonstige Untersuchungen wie Ultraschall (Sonografie) sind seit mehr als 10 Jahren kein Bestandteil der gesetzlichen Gesundheitsfrüherkennungsuntersuchung!
- Die Gesundheitsfrüherkennungsuntersuchung darf auch nur pro Patient nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Ergänzende Früherkennungsuntersuchenung zur Erfassung anderer Risiken sind deshalb sinnvoll.
Wir bieten unseren Patienten ein erweitertes Leistungsangebot, das nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet wird. Manche Leistungen sind im Einzelfall jedoch trotzdem medizinisch sinnvoll.
Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, führen wir selbstverständlich auch bei gesetzlich versicherten Patienten durch. Diese Leistungen müssen selbst bezahlt werden.