Hautkrebsfrüherkennung
Die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung ist ab dem 35. Lebenjahr möglich und darf pro Patient alle zwei Jahre wiederholt werden.
Die Hautkrebsführerkennung wird Ihnen auch in unserer Praxis als Kassenleistung angeboten.
Die gesetzlich festgelegten Bestimmungen sind für die Durchführung bei allen Ärzte - auch bei den Hautärzten (Dermatologen) - gleich und beinhalten:
die Befragung nach Sonnenverträglichkeit
die Bestimmung des Hauttypes
eine visuelle Ganzkörperbetrachung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und der Genitalregion
die Befundmitteilung
die Beratung über ggf. notwendige weitere Maßnahmen
Bitte beachten Sie:
Eine Fotodokumentation und Untersuchung mit einer speziellen Vergrößerungslupe (Dermatoskop) ist nicht Bestandteil der von den gestzlichen Kassen gezahlten Früherkennung.